Aktualisiert: 31. Dezember 2022

Warum der Newsletter mehr als eine E-Mail ist 

Sie erhalten von einem Dienstleister einen Newsletter/eine Werbemail. Die bunte Infopost ist immer und überall gut zu lesen: auf dem Tablet, PC und Smartphone. Ihnen wird das nicht mehr bewusst, weil Sie es so gewohnt sind.

Damit Ihr erster Newsletter ebenfalls gut ankommt, sollten Sie Ihre Aufmerksamkeit neben dem Inhalt auch auf folgende Punkte lenken:

Der erste Eindruck: Ist Ihr Newsletter mobile-responsive?

Ist Ihr Newsletter mobile-responsive?

© georgejmclittle - fotolia.com

Mobile was?

Immer mehr Menschen lesen Ihre E-Mails unterwegs auf dem Laptop, Tablet oder Smartphone. Mobile responsive bedeutet, dass die Inhalte (ganz gleich, ob E-Mail oder Website) auf allen Endgeräten richtig und damit für den Nutzer gut lesbar dargestellt werden. Ohne, dass er ständig sein Display vergrößern, drehen, schieben oder verkleinern muss.

Wie viele von Ihnen, lese auch ich meine E-Mails überwiegend auf meinem Smartphone oder Tablet.

Erreicht mich ein Newsletter, den ich nicht ohne Mühe auf dem Smartphone lesen kann, landet er sofort im Papierkorb. Er ist nicht mobile responsive, seine Wirkung verfehlt.

Wer schreibt mir denn da? Das Impressum

Impressum

Foto: © Fineas – fotolia.com

Viele, leider nicht alle, haben für ihr Business verstanden, dass sie eine eindeutige Geschäfts-E-Mail-Adresse brauchen. Das heißt, sie sollte nicht XY@freenet.de oder XY@yaohoo.de lauten. Dafür Name@Unternehmen.de
Dazu eine korrekte Signatur und Ihre Mail wirkt gleich viel glaubwürdiger.

In einen abmahnsicheren Newsletter und in geschäftliche
E-Mails gehört außerdem die Angabe eines Impressums. Nach dem Erstkontakt mit einem potenziellen Kunden per E-Mail sind zudem Pflichtinformationen nach der DSGVO nötig. Weitere Infos erhalten Sie bei eRecht24.

Die Angabe der Steuernummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist freiwillig.

Will ich das überhaupt? Der Abmeldelink

Es hilft nichts, ganz unten in der Werbemail klitzeklein zu erwähnen, dass man dem Absender umständlich eine E-Mail schreiben kann, wenn man seine Post nicht (mehr?!) erhalten möchte. Mit dem zweifelhaften Versprechen, dass man wieder aus dem System gelöscht wird. Nein, nein!

Das ist für beide Seiten nicht nur umständlich, es ist auch abmahngefährlich für den Versender.

Zudem wirkt es unseriös. Im besten Fall erkennt man daran den Laien, der keine professionelle und rechtssichere Newsletter-Software benutzt hat.

Des Weiteren habe ich mich nicht explizit zum Bezug dieses Newsletters angemeldet. Auch das kann für den Absender unangenehm werden.

Es muss ein Abmeldelink in der Werbemail/im Newsletter gut zu erkennen sein, der auch einfach funktioniert. Das heißt, ich bin mit zwei Klicks wieder aus dem System.

Double Opt-in (Doppeltes Zustimmungsverfahren)

Das ist ein ausdrückliches Zustimmungsverfahren, bei dem Sie der Werbekontaktaufnahme per E-Mail explizit schriftlich zustimmen müssen. Das heißt, der Eintrag in eine Abo-Liste muss in einem zweiten Schritt bestätigt werden. Erst dann wird eine Registrierung wirksam.

Dieses Verfahren hat sich mittlerweile im Direktmarketing durchgesetzt und wird auch im Wege der Adressgenerierung fast ausschließlich verwendet.

Quelle: Wikipedia

Zu Internet-Rechtsfragen empfehle ich: eRecht24, Rechtsanwalt Sören Siebert und die IT-Recht Kanzlei, München

Die gute Nachricht: Newsletter geht auch einfach!

Es gibt Anbieter, die Ihnen alle vorgenannten Punkte abnehmen.
Von der Gestaltung (Layout) über die Adressverwaltung bis zum Versenden – und das rechtssicher.

Die wichtigsten Punkte, die für einen Anbieter sprechen:

  • Server in Deutschland
  • rechtlich sicheres Double-Opt-In-Management
  • Automatische Adressverwaltung zum An- und Abmelden
  • Automatisches Antwortsystem (Autoresponder)
  • Korrekte Darstellung auf mobilen Endgeräten gewährleistet (mobile responsive)

Damit Sie im Internet nicht lange suchen müssen, vergleichen Sie die Vorschläge der beiden Seiten, die ich für Sie im Netz gefunden:

Lassen Sie Ihren Text gegenlesen und korrigieren

Foto: © Joachim B. Albers – fotolia.com

Lassen Sie Ihren Text gegenlesen und korrigieren

Es kann durchaus sein, dass Sie durch Ihren neuen Newsletter-Versandanbieter einen Riesenspaß an Ihren Werbemails haben.
Endlich können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihr Fachgebiet/Ihre Werbebotschaft. Sie müssen sich mit all dem Drumherum nicht plagen.

Behalten Sie bitte auch im Hinterkopf: Es werden auf einen Schlag Mails an sehr viele Empfänger versendet. Um so mehr ist Umsicht bei Rechtschreibung und Grammatik geboten.

Es wäre schade, wenn Sie sich mit Webinar, Website und Co. einen guten Namen gemacht haben, der mit einer gedankenlos verfassten Mail wieder umgerissen wird, weil sich darin Grammatik- und Rechtschreibfehler tummeln.

Meine Empfehlung: Lassen Sie Ihren Newsletter von einem Kollegen mit ausgeruhten Augen und klarem Geist Korrektur lesen.

Es geht noch besser: Ich unterstütze Sie kostenlos

Profitieren Sie jeden Dienstag von meinem kostenlosem Korrektorat!

Ihr Vorteil
: Ich prüfe neben Grammatik und Rechtschreibung auch, ob der Text verständlich ist. Das leistet kein Rechtschreibprogramm!

Umfang: bis 1000 Wörter oder 3 DIN-A4-Seiten

Je nach Textumfang erhalten Sie die Korrektur bis zum Ende der Woche.

Bitte nutzen Sie für die Anfrage das Kontaktformular oder senden Sie mir eine E-Mail.

Vom Newsletter zum professionellen E-Mail-Marketing

Ich habe einige Anbieter selbst getestet und genutzt. Mein Favorit ist Klick-Tipp*

Bisher habe ich keinen deutschen Anbieter erlebt, der so einfach, verständlich und klar seine Kunden beim Aufbau des E-Mail-Marketings unterstützt, wie Klick-Tipp.


Gern unterstütze ich Sie beim Aufbau Ihres E-Mail-Marketing-Kanals. 










Beitragsbild: © stokkete – Fotolia.com

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